Buchhaltung ist ein Thema, das jeden Selbstständigen egal, ob freiberuflich oder Gewerbetreibender. Rechnungen sammeln, ordnen und die Deadlines für die Steuererklärung im Auge behalten, das kann den Stresspegel steigen lassen. Zum Thema: Kleinunternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler unterliegen nicht den gleichen Steuerbedingungen und den abzugebenden Steuererklärungen. Zeitmanagement und Sorgfältigkeit sind allerdings bei jeder Art von Buchhaltung wichtig. Rechnungen stellen, Belege sammeln und eine Übersicht der Ein- und Ausgaben ist einfach erstellt, aber Sie so abzulegen, dass man diese auch wieder findet eine gänzlich andere Sache. Viele Selbstständige in Deutschland entscheiden sich deshalb für einen Steuerberater. Welche Arten von Selbstständigkeit gibt es? Selbstständige kümmern sich selbst um Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie die Entrichtung der Einkommenssteuer an das zuständige Finanzamt. Anders als Angestellte erhält ein Selbstständer nicht automatisch sein Honorar überwiesen, dafür müssen Rechnungen gestellt und das Honorar natürlich selbst festgelegt werden. In diesem Fall muss auch Umsatzsteuer gezahlt werden, davon ausgenommen sind Kleinunternehmer. Zudem gibt es keine fortlaufende Bezahlung im Krankheitsfall. Die Arten der Selbstständigen unterscheiden sich jedoch voneinander: FreelancerAls freiberufliche Tätigkeiten werden jene eingestuft, die in den wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erziehenden Bereich fallen: beispielsweise Journalisten, Ärzte, Architekten oder Wirtschaftsprüfer. Es fällt keine Gewerbesteuer an. KleinunternehmerKleinunternehmer ist, wessen Umsatz 17.500 Euro nicht überschritten hat und dessen Umsatz im laufenden Kalenderjahr unter 50.000 Euro liegt. Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer zahlen. GewerbetreibendeGewerbetreibende sind Selbstständige, die keinen der als freiberuflich angeführten Berufe ausführen. Eine Registrierung im Handelsregister und die Mitgliedschaft in der IHK ist verpflichtend. Außerdem müssen Gewerbesteuern entrichtet und eine doppelte Buchführung durchführen. Tipps für die BuchhaltungSelbstständige erledigen viele Dinge selbst, was in größeren Unternehmen auf viele Köpfe aufgeteilt werden können. Zu diesen Aufgaben gehört auch die Buchhaltung und Steuererklärung. Honorarnoten schreibenOhne Honorarnoten keine Überweisung. Damit das Finanzamt Ihre Rechnungen annimmt müssen diese einem Raster folgen: Auf der Honorarnote enthalten sein sollten Anschrift, Name, Umsatzsteuer-ID oder Steuernummer, Name und Anschrift des Kunden, Ausstellungsdatum, Rechnungsnummer und Preis der Dienstleistung. Ordner für Rechnungen anlegenDer Gewinn ergibt sich aus den Einnahmen abzüglich Ausgaben. In der Buchhaltung muss dieser Gewinn angegeben werden. Einnahmen: Ausgestellte Rechnungen, Provisionen, Umsatzsteuer, Zinserträge. Ausgaben: bezahlte Umsatzsteuer, Kosten für Werbung, Kosten für Fahrzeuge, Telekommunikation, Kosten für Fortbildungen, Lohn- und Nebenkosten, Büromiete, eingekaufte Waren und Rohstoffe. Wer auf einen Steuerberater setzt, kann diese Gewinnermittlung diesem überlassen. Im Internet finden sich dafür aber auch Angebote für eine KMU Buchhaltungssoftware, die dabei unterstützt.Sammeln Sie alles in einem Ordner pro Geschäftsjahr! SteuererklärungBestimmte Grundkenntnisse der Buchhaltung sollte jeder Selbstständige beherrschen. Trennen Sie private und berufliche Ausgaben! Führen Sie eine Soll-Buchhaltung durch: Diese beinhaltet sämtliche Rechnungen inklusiver, dieser, die noch nicht gezahlt wurden. Personal im Blick: Berechnen Sie den Umsatz pro Mitarbeiter – dabei teilen Sie den Gesamtumsatz durch die Mitarbeiteranzahl. Führen Sie saubere Personalunterlagen: Dies sollten Lohnabrechnungen, Meldungen an die Sozialversicherung und Arbeitserlaubnisse beinhalten. Deadlines im Blick behaltenWichtige Termine für Selbstständige sind: Die Umsatzsteuervoranmeldung, Einkommenssteuervorauszahlung, Deadlines für die Steuererklärung, Kundentermine und alle sonstigen fälligen Rechnungen. Jahresabschluss erstellenJeder Kaufmann, aber auch jede Kapital- und Personalgesellschaft ist dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss durchzuführen. Eine Ausnahme gilt für Kaufleute, deren Einkommen unter 600.000 Euro oder deren Jahresüberschuss unter 60.000 Euro liegt. Braucht es einen Steuerberater für die Steuererklärung?Selbstständige können Ihre Buchhaltung leicht mit einer KMU Buchhaltungssoftware umsetzen. Ein Steuerberater kann insbesondere bei der Erstellung eines Jahresberichts hilfreich sein. Aber generell gilt der Steuerberater weiß, was Sie absetzen können und berät Sie bei allen Fragen rund um Buchhaltung und Steuern. |