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Wie wird man Immobilienmakler?

Immobilienmakler ist kein geschützter Beruf. Um in Frankfurt, Rodgau oder Offenbach Immobilienmakler zu werden, braucht man im Prinzip keinerlei Nachweis einer Ausbildung, allerdings wird man ohne profundes Fachwissen am Markt schnell scheitern. Ein Background aus dem Finanz- oder Immobilienbereich ist absolut empfehlenswert, wenn nicht sogar ein Muss. Wer sich als Immobilienmakler selbstständig machen will, braucht neben dem Gewerbeschein auch eine behördliche Erlaubnis nach Paragraph 34c der Gewerbeordnung. In Deutschland wird niemand Immobilienmakler, der nicht eine Unbedenklichkeitsbestätigung vom Finanzamt erhält. Wer also in der Vergangenheit größere Steuerschulden aufgehäuft hat oder es mit dem Steuerzahlen nicht so genau genommen hat, dürfte ein Problem haben, den Beruf zu ergreifen. Überdies nehmen viele Gemeinden eine vierstellige Gebühr für die Gewerbezulassung im Bereich Immobilienmakler.

Was braucht ein Immobilienmakler unbedingt?

Das Wichtigste für den Immobilienmakler ist das Fachwissen rund um Immobilien und die Marktkenntnis für den Bereich und das Gebiet, in dem er tätig wird, um bewerten zu können, zu welchem Wert eine Immobilie an welchem Standort wohl verkauft werden kann. Ein Immobilienmakler verkauft ja nicht nur Immobilien, sondern vermittelt und berät auch. Er sollte:

  • Gut verhandeln können

  • Profundes Immobilienfachwissen haben

  • Exakte Marktkenntnisse des Einzugsgebietes haben

  • Finanzbackground z.B. aus Bank- oder Versicherungsbranche haben (z.B. Ausbildung zum Versicherungsfachmann oder Ausbildung zum Bankkaufmann)

  • Gute Kontakte zu Banken und ggf. anderen Maklern haben

  • Soziale Kompetenz haben, gut mit Leuten umgehen können

  • Den Willen haben, sich ständig weiterzubilden, da es immer wieder neue Gesetzgebung im Bereich Immobilien gibt

Praxiswissen entscheidend für den Immobilienmakler

Entscheidend für einen guten Immobilienmakler ist das Fach- und Praxiswissen: Der Makler muss den Markt vor Ort genau wie seine Westentasche kennen – inklusiv der Preisentwicklungen der letzten Jahre und der Entwicklung des Angebots und der Nachfrage. Nur dann kann er zielgerichtet und genau beraten. Die Kenntnisse in Vertragsrecht , Mietrecht, Notarrecht, Baurecht und auch das Grundbuchrecht runden sein Wissen ab. Schließlich muss er viele Frage seiner Kunden beantworten können, die oft in vielen Bereichen Laien sind und häufig zum ersten Mal mit dem Thema in Berührung kommen. Was eine „Auflassungsvormerkung“ ist, muss ein Laie nicht wissen, ein Makler muss dies aber wie aus der Pistole geschossen beantworten können. Bei einem guten Immobilienmakler ist dies aber selbstverständlich.